Durch den DaWanda-Vorfall haben wir gelernt, dass unser damaliges Vorgehen unverhältnismässig war. Seitdem werden bei markenrechtlichen Kollisionen, bei denen es nicht um Plagiate geht oder die nicht eindeutig dem gewerblichen Bereich zuzuordnen sind, die Verantwortlichen mit dem Ziel, eine einvernehmliche Einigung zu finden, von uns angeschrieben. Seit 2010 haben wir uns deshalb auch einen Verhaltenskodex auferlegt, der genau vorgibt, wann wir aktiv werden und wann nicht. Generell werden im privaten Bereich handelnde Personen nicht abgemahnt und auch bei Gewerbetreibenden legen wir sehr grossen Wert auf eine einvernehmliche Einigung. Anwaltliche Hilfe ist erst der letzte Schritt, wenn eine Einigung nicht möglich erscheint. Dies zeigt sich auch in unserer Bilanz der kritischen Fälle der letzten zehn Jahre. Das Vorgehen im Falle der 5 Freunde-Verfilmungen der Alias Entertainment GmbH beispielsweise hatte entscheidende Unterschiede zum Fall DaWanda und ist aus unserer Sicht durchaus verhältnismässig:
- Die Alias Entertainment GmbH wollte das Tatzenlogo als Marke in den von uns beanspruchten Produktbereichen Bekleidung, Schuhe und Ausrüstung eintragen lassen.
- Bei der Alias Entertainment GmbH liegt ein eindeutiges kommerzielles Interesse vor.
- Die rechtlichen Schritte von Jack Wolfskin gegen die der Alias Entertainment GmbH erfolgten erst, nachdem Versuche zur einvernehmlichen Einigung über mehr als anderthalb Jahre hinweg gescheitert waren.
- Das Ausmass der Vertriebs- und Vermarktungswege wäre im Fall der 5 Freunde massiv höher gewesen. Damit ergibt sich eine viel grössere Gefahr der Verwässerung der Marke.
Weitere Informationen zur Auseinandersetzung mit der Alias Entertainment GmbH findest du hier.